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Auf Grund vermehrter Anfragen informieren wir über die SEPA-Mandate

Rund um Gebühren & Abgaben – Ihre Gemeindekasse informiert:

SEPA‑Mandate pro Buchungszeichen: Warum das notwendig ist

Für die Teilnahme am SEPA‑Lastschriftverfahren ist ein gültiges SEPA‑Mandat erforderlich. Aus rechtlichen Gründen muss dieses Mandat immer eindeutig einer bestimmten Forderung zugeordnet werden. Deshalb wird für jedes Buchungszeichen bzw. jede Einnahmeart ein eigenes SEPA‑Mandat benötigt.

Warum ist das so?

  • Ein SEPA‑Mandat muss klar erkennen lassen, welche Zahlung eingezogen werden darf.

  • Unterschiedliche Buchungszeichen oder Einnahmearten stehen für verschiedene rechtliche oder sachliche Vorgänge.

  • Damit die Abbuchungen transparent und rechtssicher bleiben, darf ein Mandat nicht pauschal für mehrere, voneinander unabhängige Forderungen genutzt werden.

  • Diese Vorgabe ergibt sich aus den SEPA‑Regelwerken sowie den Anforderungen an ein eindeutig zuordenbares Einzugsermächtigungsverhältnis.

Was bedeutet das für Sie?

  • Für jede Einnahmeart (z. B. Gebühren, Beiträge, Entgelte) wird ein separates Mandat benötigt.

  • Auch wenn Zahlungen an dieselbe Organisation gehen, müssen Mandate pro Buchungszeichen erteilt werden.

  • Sie behalten damit jederzeit den Überblick, wofür Sie ein Mandat erteilt haben und welche Abbuchungen zulässig sind.

Ihr Vorteil

Diese Vorgehensweise schützt Sie als Zahlungspflichtigen: Sie wissen genau, welche Beträge für welchen Zweck eingezogen werden dürfen, und können jedes Mandat einzeln verwalten oder widerrufen.

Hier können Sie einen entsprechenden Vordruck herunterladen.