Zur vierten Gemeinderatssitzung im Kalenderjahr begrüßte Bürgermeister Bürkle den Gemeinderat, einige Zuhörer sowie den Pressevertreter Roland Wolf im Johannes-Reimann-Saal.
Das Wichtigste zur Gemeinderatssitzung im Überblick:
• Bebauungsplan „Kirchwiesen – 2. Änderung“
Bürgermeister Bürkle begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Cunningham vom Ingenieurbüro IFK aus Mosbach. Durch die Änderung des Bebauungsplans können die bestehenden Einfriedungen, die derzeit gegen die Gestaltungsvorgaben verstoßen, legalisiert werden. Dabei werden jedoch auch, um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs entlang der Straßen zu gewährleisten, Freihaltebereiche zur Freihaltung der Sichtdreiecke im Bereich der Straßenkreuzungen festgesetzt. Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan „Kirchwiesen – 2. Änderung“ einstimmig als Satzung beschlossen.
• Sanierungsgebiet „Ortsmitte“
Bürgermeister Bürkle hieß Herrn Stegmaier vom Ingenieurbüro „die STEG“ willkommen, der über die geplante Erweiterung des bestehenden Sanierungsgebiets berichtete.
Die Erweiterung schließt unmittelbar an das bereits festgelegte Gebiet an und umfasst künftig auch die Alte Schule sowie angrenzende private Grundstücke. Ziel ist es, den Bereich hinter dem Rathaus durch Abbrüche, Grundstücksneuordnungen und einer behutsamen Nachverdichtung neu zu ordnen. Ein weiterer Vorteil der möglichen Erweiterung ist die Bezuschussung des Landes von wichtigen Infrastrukturmaßnahmen, wie z.B. die Sanierung des Gehweges rund um das Bürgerhaus. Der Gemeinderat hat der Erweiterung einstimmig zugestimmt.
• Baugesuche
Für die Grundstücke Friedhofstraße 20/1 und 20/2 wurden beim Baurechtsamt erneut Anträge auf Genehmigung für ein Reihenendhaus sowie ein Reihenmittelhaus gestellt. Die entsprechenden Bauvorhaben waren bereits in der Vergangenheit genehmigt worden. Da jedoch innerhalb der Frist von drei Jahren kein Baubeginn erfolgt ist, sind die damaligen Genehmigungen erloschen. Aus diesem Grund wurden die Anträge nun erneut gestellt. Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.