Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung am 27.01.2026 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung am 27.01.2026

Zur ersten Gemeinderatssitzung im Kalenderjahr begrüßte Bürgermeister Bürkle den Gemeinderat sowie einige Zuhörer im Johannes-Reimann-Saal.

Das Wichtigste zur Gemeinderatssitzung im Überblick:

• Baugesuch EDEKA

Der Investor HAN Sechste Projekte GmbH hat am 19.12.2025 beim Baurechtsamt einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung des Vollsortimentmarktes gestellt. Der Bebauungsplan wurde ebenso in der Sitzung vom 27.01.2026 verabschiedet. Da dieser jedoch noch keine Rechtskraft besitzt, ist nach § 33 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erforderlich. Der Gemeinderat hat dieses Einvernehmen nach § 36 BauGB mehrheitlich erteilt, da der Bauantrag die Vorgaben des Bebauungsplans einhält.

• Städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Investor des Vollsortimentmarkts

Die Gemeindeverwaltung hat frühzeitig mit dem Investor des Vollsortimentmarktes vereinbart, dass u.a. die Erschließungs-, Planungs- und Verfahrenskosten sowie die Kosten für die Ausgleichsflächen vom Investor getragen werden. Darüber hinaus wurden im städtebaulichen Vertrag u.a. festgelegt:

- Miterschließung der Fläche für das neue Areal eines möglichen Feuerwehrhauses,

- Einräumung von Geh- und Fahrtrechten,

- Erschließung der Straßenzufahrt sowie die damit verbundenen zusätzlichen Kosten für einen Fußgängerüberweg.

- Kostenübernahme der Oberflächenertüchtigung des Feldweges nach Neidenstein

Das Areal des möglichen Feuerwehrhauses wird erst nach einer möglichen konkreteren Planung weiterbearbeitet. Die Erschließungsanlagen werden jedoch bereits mit der Maßnahme des Vollsortimentmarktes mitversehen.

Durch die gemeinsame Erschließung kann die Gemeinde erhebliche Synergien erzielen.

• Bebauungsplan „Vollsortimentmarkt und neue Feuerwehr Eschelbronn“

Damit der zwischen Eschelbronn und Neidenstein geplante EDEKA-Markt auf der Gemarkung Eschelbronn errichtet werden darf, ist u.a. die Erstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Nachdem der Entwurf des Bebauungsplans öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange beteiligt wurden, konnte der Gemeinderat mehrheitlich die Abwägung der eingegangenen Anregungen sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschließen. Zudem hat der Gemeinderat den Bebauungsplan „Vollsortimentmarkt und neue Feuerwehr Eschelbronn“ mehrheitlich als Satzung beschlossen. Die Veröffentlichung kann nach Veröffentlichung des Flächennutzungsplans erfolgen.

• Beratung über den Haushaltsplanentwurf 2026

Nachdem der Haushaltsplanentwurf für 2026 im Dezember eingebracht wurde, wird dieser bei der Klausurtagung des Gemeinderates intensiv beraten. Die abschließende Beschlussfassung wird voraussichtlich in der Sitzung des Gemeinderates am 24.02.2026 erfolgen.

• Wasserversorgung

Seit Mai wird die Gemeinde Eschelbronn zuverlässig über die neue Quellleitung mit Wasser versorgt. Nach Abschluss der Bauarbeiten konnten nun auch die Schlussrechnung abgeschlossen werden. Bei einzelnen Gewerken sind während der Arbeiten Mehrkosten entstanden. Umso erfreulicher ist jedoch, dass die ursprünglich geplanten Gesamtkosten eingehalten und sogar leicht unterschritten werden konnten. Dies ist auch deshalb erfreulich da zwei Mehrleistungen durch Nachträge während der Bauphase zusätzlich erbracht wurden. Der Gemeinderat bedankte sich beim Bauhof, die das Projekt auch eng betreuten und durch viel Eigenleistung mitgeholfen haben. Der Gemeinderat hat der Anerkennung der Schlussrechnung für die Erneuerung der Quellleitung inkl. der Erneuerung des Quellschachts einstimmig zugestimmt.

• Räum- und Streupflichtsatzung

Der Gemeinderat hat einstimmig die Neufassung der Räum- und Streupflichtsatzung beschlossen. Die bisher rechtskräftige Satzung ist bereits am 01.01.1990 in Kraft getreten und war daher veraltet. Im Vergleich zur bisherigen Satzung wurden u.a. die Bußgelder sowie die Uhrzeiten, zu denen die Straßen und Wege freigeräumt sein müssen, angepasst. Das Verbot zum Streuen von Salz wird insofern gelockert, als dass es bei Wetterverhältnissen wie bspw. Eisregen in geringem Rahmen zulässig ist.

Die neue Räum- und Streupflichtsatzung kann hier

Räum- und Streupflichtsatzung

eingesehen werden: