Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung am 23.09.2025 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung am 23.09.2025

Zur achten Gemeinderatssitzung im Kalenderjahr begrüßte Bürgermeister Bürkle den Gemeinderat, wiederum einige Zuhörer sowie den Pressevertreter Roland Wolf im Johannes-Reimann-Saal.

Das Wichtigste zur Gemeinderatssitzung im Überblick:

• Betriebsvollzug für das Forstwirtschaftsjahr 2024

Der Forstbezirksleiter, Herr Schweigler, stellte in der Gemeinderatssitzung sowohl den Betriebsvollzug für das Forstwirtschaftsjahr 2024 als auch den Betriebsplan für das Jahr 2026 vor. Das Forstwirtschaftsjahr 2024 konnte erfreulicherweise mit einem positiven Ergebnis von 68.582,92 € abgeschlossen werden. Es wurden Einnahmen in Höhe von 191.205,93 € erwirtschaftet und dem gegenüber standen Ausgaben in Höhe von 122.623,01 €. Der Gemeinderat stimmte dem Betriebsvollzug 2024 einstimmig zu.

• Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2026

Der Forstbetriebsplan 2026 sieht Einnahmen von rund 113.650,00 € vor, denen Ausgaben in Höhe von 83.100,00 € gegenüberstehen. Daraus ergibt sich ein Überschuss von 30.550,00 €. Der Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2026 wurde vom Gemeinderat ebenfalls einstimmig beschlossen.

• Kinderbetreuung in Eschelbronn

Die Vertreter des Gemeindetags (die Gemeinde Eschelbronn ist dort Mitglied), des Städtetags, der Kirchenleitungen und der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf eine Erhöhung der Elternbeiträge verständigt und empfehlen für das Kita-Jahr 2025/2026 einen Anstieg um 7,3 %. Die Gemeinde wendet diese Empfehlung bereits seit mehreren Jahren an. In der Gebührenerhöhung sind sowohl allgemeine Kostensteigerungen als auch tarifliche Kostenanpassungen berücksichtigt. Mit der Erhöhung verfolgen alle beteiligten Verbände und Kirchen das Ziel eines Kostendeckungsgrads von 20 %. In Eschelbronn liegt dieser, wie bereits in den Vorjahren, jedoch unter dem angestrebten Wert. Im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden sind die Elternbeiträge für die in Eschelbronn am häufigsten vorkommende Betreuungsform (Ü3 VÖ Erstkind) eher günstig.

Insbesondere im U3-Bereich liegen die Gebühren der Gemeinde Eschelbronn deutlich unter den empfohlenen Gebühren. Der Gemeinderat hat der Erhöhung der Kindertagesstättengebühren gemäß der Neufassung der Satzung zum 01.01.2026 einstimmig zugestimmt.

• Schülerbetreuung in Eschelbronn

Die Kernzeitgebühren werden entsprechend den Kindertagesstättengebühren angepasst und steigen ab dem 01.01.2026 um 7,3%. Erfreulicherweise ist die Nachfrage nach dem Betreuungsangebot in den vergangenen Schuljahren kontinuierlich gestiegen. Der Gemeinderat stimmte der Gebührenerhöhung gemäß der Kernzeitgebührensatzung ebenfalls einstimmig zu.

• Schachtregulierungsarbeiten

Der Gemeinderat vergab einstimmig die Schachtregulierungsarbeiten gemäß dem Angebot vom 01.08.2025 in Höhe von 13.627,91 € brutto an die Firma Beck GmbH aus Bad Rappenau-Bonfeld. Damit ist sichergestellt, dass die Gemeinde die jährlichen Bedarfe an Schachtregulierung kontinuierlich durchführt.

• Offene Kinder- und Jugendarbeit

Bürgermeister Bürkle begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Öbländer von der SRH. Nach einer kurzen Erläuterung des überarbeiteten Konzepts stimmte der Gemeinderat der Einführung der offenen Kinder- und Jugendarbeit zunächst für die Dauer eines Jahres einstimmig zu.

• Brückenprüfung

Verbandsbaumeister Kniel gab einen kurzen Überblick über die Prüfung der gemeindeeigenen Brücken. Erfreulicherweise besteht an keiner der geprüften Brücken akuter Handlungsbedarf. Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

• Baugesuch

Ein Befreiungsantrag für das Bebauungsplangebiet in den Kirchwiesen wurde vom Gemeinderat einstimmig abgelehnt.

• Verschönerung Ortsbild

Die Unterführung an der L 549 ist mit wildem Graffiti übersät und sieht nicht schön aus. Zur Verschönerung des Ortsbilds hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, den Künstler Felix Falkner zu beauftragen, welcher die Unterführung mit Eschelbronner Motiven professionell gestalten wird

• Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Der Gemeinderat hat nach § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GemO) Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendung in Höhe von 8.277,50 € einstimmig angenommen.