Zur sechsten Gemeinderatssitzung im Kalenderjahr begrüßte Bürgermeister Bürkle den Gemeinderat, die neue und aktuelle Verwaltungspraktikantin Kira Groß, einige Zuhörer sowie den Pressevertreter Roland Wolf im Johannes-Reimann-Saal.
Das Wichtigste zur Gemeinderatssitzung im Überblick:
• Polizeiliche Kriminalstatistik 2025
Bürgermeister Bürkle begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Schuster, Leiter des Polizeipostens Waibstadt, sowie Herrn Pisot-Schuh, Leiter des Polizeireviers Sinsheim. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Anstieg der Straftaten zu verzeichnen, der insbesondere auf die Zunahme der Vermögens- und Fälschungsdelikte zurückzuführen ist. Erfreulich ist die hohe Aufklärungsquote: von den insgesamt 129 registrierten Straftaten konnten 105 Fälle aufgeklärt werden, was einer Quote von 81,4% entspricht. Aufgrund eines Einzeltäters mit einer sehr hohen Anzahl an Strafdelikten kam es zu einem leichten Anstieg. Die vollständige Präsentation kann hier
abgerufen werden. Der Gemeinderat hat die Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2025 zur Kenntnis genommen.
• Weiterentwicklung des Areals „Zur Sonne“
Die Entwicklungen des ehemaligen Gasthauses „Zur Sonne“ ist seit mehreren Jahren Gegenstand öffentlicher und nichtöffentlicher Beratungen im Gemeinderat. Trotz verschiedener Maßnahmen der Gemeindeverwaltung konnte das Areal bislang nicht erfolgreich vermarktet werden. Aus diesem Grund hat die Gemeindeverwaltung beim Fördergeber, dem Regierungspräsidium, eine erneute Verlängerung des ELR-Zuschusses bis zum 30.06.2027 beantragt. Voraussetzung hierfür ist ein Beschluss des Gemeinderats, der vorsieht, das Areal freizulegen, sofern keine Sanierung durch Dritte zustande kommt.
Der Gemeinderat hat Bürgermeister Bürkle mehrheitlich beauftragt, eine Verlängerung des ELR-Zuschusses bis zum 30.06.2027 zu beantragen und unter der aufschiebenden Bedingung, die weiteren Schritte zur Freilegung des Areals vorzubereiten. Gleichzeitig wurde die Interessensgemeinschaft mehrheitlich aufgefordert, bis zum 30.12.2026 ein Konzept vorzulegen, dass bestimmte Anforderungen zum Erhalt des Areals aufzeigt.
• Weiterentwicklung des Areals Bahnhofstraße 5 und 7
Das Areal Bahnhofstraße 5 und 7 wurde im April 2020 von der Gemeinde erworben und im Jahr 2023 vollständig freigelegt. Trotz verschiedener Bemühungen konnte das ursprünglich für eine mehrgeschossige Wohnbebauung vorgesehene Grundstück nicht vermarktet werden. Der Gemeinderat hat daher einstimmig einer geänderten Bebauungsplanung zugestimmt. Diese sieht die Errichtung einer Doppelhaushälfte sowie eines Einfamilienhauses vor. Alternative Vorschläge von Interessenten beurteilt der Gemeinderat im Einzelfall. Die Erschließung der Grundstücke soll durch die Gemeinde erfolgen.
• Jahresabschluss 2025
Der Jahresabschluss 2025 konnte frühzeitig im Gemeinderat eingebracht werden und erfüllt damit vollumfänglich die gesetzlichen Anforderungen. Das Ergebnis des Jahresabschluss 2025 ist positiv. Durch ein gegenüber dem Plan verbessertes Ergebnis der Ergebnisrechnung, vor allem bedingt durch die Mehrerträge bei der Gewerbesteuer (+3.186.664,74 Euro) und bei den Schlüsselzuweisungen (+35.947,30 Euro) sowie Minderaufwendungen bei den Personalaufwendungen (-148.465,16 Euro) konnte beim ordentlichen Ergebnis ein Überschuss in Höhe von 3.759.787,56 Euro erwirtschaftet werden. Des Weiteren waren keine Kreditaufnahmen erforderlich und der Schuldenstand konnte um 101.021,00 Euro reduziert werden. Der Gemeinderat hat einstimmig den Jahresabschluss für das Jahr 2025 festgestellt.
• Annahme und Ermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
Der Gemeinderat hat nach § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GemO) Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendung in Höhe von 10.923,00 € einstimmig angenommen.
• Vollsortimentenmarkt
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Erschließungsstraße zum EDEKA-Markt sowie zum geplanten Areal eines möglichen Feuerwehrhauses „Am Eisweiher“ zu benennen. Das mögliche zukünftige Feuerwehrhaus wird die Hausnummer 1 erhalten, der EDEKA-Markt die Hausnummer 2. Der Straßenname erinnert an den ehemaligen Eisweiher, der sich früher an diesem Standort befand. Zudem hat der Gemeinderat einstimmig der Widmung der Zufahrtsstraße als Gemeindestraße zugestimmt. Da die Zufahrt zukünftig von der Allgemeinheit genutzt wird, ist zur rechtlichen Sicherstellung der öffentlichen Nutzung eine förmliche Widmung erforderlich.
• Kinderbetreuung in Eschelbronn
Die Vertreter des Gemeindetags, des Städtetags, der Kirchenleitungen und der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf eine Erhöhung der Elternbeiträge verständigt. Für das Kita-Jahr 2026/2027 wird eine Erhöhung um 4,5 % und für das Kita-Jahr 2027/2028 eine weitere Erhöhung um 4,0% empfohlen. Die Gemeinde wendet diese Empfehlung bereits seit mehreren Jahren an. In der Gebührenerhöhung sind sowohl allgemeine Kostensteigerungen als auch tarifliche Kostenanpassungen berücksichtigt. Im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden sind die Elternbeiträge für die in Eschelbronn am häufigsten genutzte Betreuungsform (Ü3 VÖ Erstkind) günstiger. Insbesondere im U3-Bereich liegen die Gebühren der Gemeinde Eschelbronn deutlich unter den empfohlenen Gebühren. Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, die Kindertagesstättengebühren entsprechend den Empfehlungen pauschal um 4,5% (Kita-Jahr 2026/2027) sowie um weitere 4,0% (Kita-Jahr 2027/2028) zu erhöhen. Die Gemeinde Eschelbronn wird sich weiterhin an höherer Stelle für eine Entlastung der Familien einsetzen. Die neuen Gebührensätze werden in der 1. Änderung der Kindertagesstättengebührensatzung geregelt, welche zum 01.01.2027 in Kraft tritt. Die Satzung kann hier
aufgerufen werden.
• Schülerbetreuung in Eschelbronn
Die Kernzeitgebühren werden entsprechend den Kindertagesstättengebühren angepasst und steigen um 4,5% (Schuljahr 2026/2027) bzw. 4,0% (Schuljahr 2027/2028). Erfreulicherweise ist die Nachfrage nach dem Betreuungsangebot in den vergangenen Schuljahren kontinuierlich gestiegen. Der Gemeinderat hat der Gebührenerhöhung gemäß der Kernzeitgebührensatzung einstimmig zugestimmt. Die Änderung der Satzung kann hier
aufgerufen werden.
• Ferienbetreuung im Rahmen der Ganztagsbetreuung
Der Gemeinderat hat der Kooperation mit der Gemeinde Neidenstein zur Durchführung der Ferienbetreuung im Rahmen der Ganztagsbetreuung einstimmig zugestimmt. Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt bundesweit schrittweise der Rechtsanspruch für ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter. Dieser umfasst eine tägliche Betreuungszeit von acht Stunden an fünf Wochentagen und gilt grundsätzlich mit Ausnahme von 20 Schließtagen auch für die Ferien. Aufgrund der geringen Größe der Gemeinden sowie der niedrigen Schülerzahlen ist eine Kooperation insbesondere aus finanziellen und wirtschaftlichen Gründen sinnvoll. Die Betreuung soll künftig gemeinsam durch beide Gemeinden organisiert werden. Vorgesehen ist, dass die Betreuung jeweils zur Hälfte in Eschelbronn und in Neidenstein stattfindet und durch gemeinsames Betreuungspersonal durchgeführt wird.
• Organisationsuntersuchung Bauhof
Im kommenden Jahr wird es auf der Position des Bauhofleiters eine personelle Veränderung geben. Unter anderem aus diesem Grund ist jetzt ein geeigneter Zeitpunkt, um ein Organisationsuntersuchung durchzuführen. Der Gemeinderat hat einstimmig der Beauftragung des Büros Kommunal-Beratung Kurz GmbH aus Oedheim zur Durchführung der Organisationsuntersuchung zugestimmt.
• Beschaffung eines Multifunktionsfahrzeugs für den Bauhof
Die Fraktion „Bürger für Dorf und Umwelt“ hat vor Einstieg in die Tagesordnung einen Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes gestellt. Dieser wurde mehrheitlich angenommen.
• Offene Kinder- und Jugendarbeit
Die Küche im Jugendraum ist in die Jahre gekommen, weshalb die Beschaffung einer neuen Küche geplant ist. Aufgrund der hohen Kosten wurde die Gemeindeverwaltung zur Einholung eines günstigeren Angebotes aufgefordert. Die Entscheidung wurde vertagt.
• Baugesuch
Für das Grundstück Friedhofstraße 20 wurde beim Baurechtsamt ein Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für eine bauliche Anlage gestellt. Das Bauvorhaben war bereits in der Vergangenheit genehmigt worden. Da die bauliche Anlage nicht innerhalb der Frist von drei Jahren errichtet wird, wird die damalige Genehmigung zeitnah erlöschen. Aus diesem Grund wurde nun einen Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.
• Baugesuch
Für das Grundstück Schulstraße 10 wurde beim Baurechtsamt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren für die Sanierung, Umnutzung sowie die Errichtung einer Außentreppe gestellt. Das bestehende Wohn- und Geschäftshaus soll erweitert, das derzeitige Büro in eine Praxis für Ergotherapie umgenutzt und eine Außentreppe errichtet werden. Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.