Nach Ablauf der genannten Fristen verliert der Führerschein seine Gültigkeit, die Fahrerlaubnis bleibt jedoch weiter gültig und somit auch die Teilnahme am Straßenverkehr. Bei einer polizeilichen Kontrolle kann lediglich ein Verwarnungsgeld in Höhe von derzeit 10 Euro erhoben werden
Weitere Informationen erhalten Sie über das Landratsamt - Fahrerlaubnisbehörde oder hier