Das Land Baden-Württemberg hat die neue Förderperiode für die Baumschnittförderung für die Schnittzeiträume 2026/2027 und 2027/2028 eröffnet. Wir möchten allen Grundstückseigentümern von Streuobstwiesen die Möglichkeit geben, an diesem Programm (wieder) teilzunehmen. Die Gemeinde Eschelbronn fungiert auch in dieser Baumschnittförderrunde wieder als Sammelantragsteller.
In der Förderperiode 2026/2027 und 2027/2028 wird jeweils ein Schnitt pro Streuobstbaum mit bis zu 18 Euro gefördert.
Voraussetzungen:
Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt von Streuobstbäumen in der freien Landschaft ab dem dritten Standjahr. Die Streuobstbäume müssen großkronig und starkwüchsig sein, in weiträumigem Abstand stehen und eine Stammhöhe von mindestens 1,40 Meter haben. Jeder beantragte Baum muss im oben genannten Zeitraum einmal geschnitten werden und darf dementsprechend auch nur einmal zur Auszahlung gemeldet werden – auch wenn er mehr als einmal geschnitten wurde.
Wenn Sie am Förderprogramm teilnehmen möchten, reichen Sie uns bitte folgende Unterlagen ein:
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Die Unterlagen können auch persönlich im Foyer des Rathauses abgeholt werden. Die Frist zur Einreichung der Unterlagen endet am 30. April 2026.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Schöffmann unter Telefon 06226/9509-17 oder per Mail an daniela.schoeffmann@eschelbronn.de.