Bestellungen für Brennholz aus den Gemeindewäldern | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Brennholz kann ab dem 19.10.2026 in den Rathäusern bestellt werden. Aus den Gemeindewäldern von Meckesheim mit Mönchzell und Eschelbronn gibt es ab Oktober verschiedene Arten von Brennholz zu bestellen. Ansprechpartner sind die Rathäuser vor Ort. Die Zuteilung erfolgt voraussichtlich von Oktober 2026 bis April 2027.

Bestellungen für Brennholz aus den Gemeindewäldern

Sie möchten Brennholz?

Voraussetzung für die Vergabe von Brennholz ist, dass die sichere Handhabung der Motorsäge über einen „Motorsägenschein“, der bei der Arbeit im Wald mitzuführen ist, nachgewiesen wird (Umfang: mind. zwei Unterrichtstage).

Bestellformular

Für Rückfragen steht Frau Schöffmann unter

06226/9509-17

oder

per E-Mail

zur Verfügung.

Diese verschiedenen Arten gibt es:

1. Brennholz lang/Polterholz

· Klassisches „Polterholz“

· Die Bäume sind gefällt und an den Waldweg gezogen. Dort können die zw. 3 und 10 Meter langen Stämme aufgearbeitet und abtransportiert werden

· Der Preis für einen Festmeter Polterholz (1 Festmeter = 1,4 Ster) ist abhängig von der Baumart

· Buche, Ahorn, Esche und Hainbuche: 80 € (inkl. Mehrwertsteuer) je Festmeter

· Eiche / sonstiges Laubholz: 70 € je Festmeter

· Nadelholz: 55 € je Festmeter

2. Schlagraum/„Reisschlag“

· Gipfel- und Restholz, das bei der Ernte des Sägeholzes übrig und im Wald liegen bleibt.

· Dieses Holz kann in der Fläche selbständig aufgearbeitet werden. Die Waldflächen dürfen dabei mit Maschinen nur auf den markierten Rückegassen befahren werden.

· Je nach örtlicher Situation kann es sein, dass die Waldflächen gar nicht befahren werden dürfen.

· Auf der Waldfläche liegender Schlagraum ist aufgrund des höheren Aufwands bei der Aufarbeitung günstiger abzugeben.

· Der Preis ergibt sich aus den Gegebenheiten vor Ort.

3. Selbstwerbung Stehend/Durchforstung

· Für geübte Motorsägenführer*innen (Sägeschein Modul B) ist es möglich eigenständig dünne Bäume (bis ca. 25 cm Durchmesser) zu fällen und zu Brennholz zu verarbeiten.

· Die zu fällenden und zu schonenden Bäume werden zuvor vom Förster markiert.

· Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Künzig.

Wichtig!

Das Kreisforstamt weist darauf hin, dass Brennholz nicht alleine aufgearbeitet werden darf. Sobald die Motorsäge eingesetzt wird, muss die Rettungskette sichergestellt sein. Bei der Arbeit mit der Motorsäge ist die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung zu tragen. Diese besteht aus Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhen sowie Handschuhen. Für die Aufarbeitung darf nur Bio-Sägekettenhaftöl und Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verwendet werden.